Was macht den Unterschied zwischen Pedelecs und Elektro-Mofas?
Mit dem Begriff „E-Bike“ werden verschiedene Zweiradvarianten mit Elektromotor benannt, die sich konzeptionell und rechtlich grundlegende unterscheiden. Zum einen muss man zwischen unterschiedlichen Leistungs-Varianten unterscheiden, die auch bei den rechtlichen Gegebenheiten grundlegende Unterschiede ausweisen – insbesondere im Hinblick auf Versicherungs-, Kennzeichen- und Führerscheinpflicht. Zum anderen gibt es ein wesentliches Bauart-Merkmal. Bei E-Bikes und Elektro-Mofas gibt der Motor auf Abruf immer Leistung ab. Man kann als fahren, ohne das in die Pedale getreten wird. Beim Pedelec muss der Fahrer mittreten, um den Motor „freizuschalten“, damit dieser Leistung abgibt. Es handelt sich um ein Fahrrad mit einem Elektro-Hilfsmotor. Die Energie bezieht der Motor aus einem eingebauten Akku. „Pedelec“ ist eine Abkürzung des englischen „Pedal Electric Cycle“. Nachfolgend erläutere ich die Unterschiede im Detail:
Pedelec 25
Hier unterstützt der Motor das Fahrrad bis maximal 25km/h. Schneller kann man nur durch eigenen Krafteinsatz fahren, es sei denn es geht bergab oder man hat Rückenwind. Der Elektromotor hat maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Mit einem Drehgriff, einer Bedienkonsole oder einem Stufenschalter kann stufenweise geregelt werden, wie stark der Motor die Fahrt unterstützt. Für so ein Fahrzeug benötigen Sie keine Zulassung, es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Auch Versicherungskennzeichen oder ein Führerschein sind nicht nötig. Eine Helmpflicht besteht nicht.
Pedelec 45 / S-Pedelec
Die Technik entspricht grundsätzlich dem Pedelec 25. Bei diesem Typ ist die Motorunterstützung jedoch auf 45 km/h begrenzt. Der Motor darf höchstens 500 Watt Nenndauerleistung liefern. Für ein Pedelec 45 (auch als S-Pedelec bezeichnet) besteht Zulassungspflicht, da sie rechtlich den Kleinkrafträdern der Klasse L1e (früher Leichtmofa) zugeordnet werden. Sie benötigen eine Einzelzulassung des Herstellers oder eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt . Nach dem 1.4.1965 geborene Fahrer müssen eine Mofa-Prüfbescheinigung ablegen oder im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Für das notwendige Versicherungskennzeichen müssen Sie ungefähr 70 Euro jährlich einplanen. Es besteht Helmpflicht. Nicht eindeutig ist jedoch, ob ein Fahrradhelm ausreicht oder ob es ein Motorradhelm sein muss.
Pedelecs mit Schiebe- /Anfahrhilfe
Unklarheit besteht rechtlich bei Pedelecs, die eine Schiebe-/Anfahrhilfe haben, die ohne Treten der Pedale die Fahrt bis maximal 6 km/h unterstützt. Die Notwendigkeit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist hierfür nicht geklärt. Wer einen Führerschein hat, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Elektro-Mofas
Bei diesen Modellen leistet der Motor (mit max. 500 Watt Leistung) im Gegensatz zu den Pedelecs auch dann Unterstützung, wenn keine Kurbelbewegung erfolgt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch die Motorleistung beträgt 20km/h. Um schneller zu fahren muss, man in die Pedale treten oder Rüchenwind oder Bergabfahrten nutzen. Elekto-Mofas sind im rechtlichen Sinne Kleinkrafträder (früher als Leicht-Mofa bezeichnet).
Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis sowie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung, um ein Elektro-Mofa führen zu dürfen. Erfüllen sie die in der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ vermerkten Bedingungen (z.B. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit), gilt in Deutschland und Österreich keine Helmpflicht.